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Wichtige Meldungen
SEPA-Zahlungen künftig noch schneller | 29.12.2020, 13:51 Uhr | ||||||
SEPA-Zahlungen künftig noch schneller Ab 12.1.2021 werden wir SEPA-Überweisungen, welche bis 12.00 Uhr elektronisch angeliefert werden (bei vorhandener Kontodeckung) noch am selben Buchungstag an die Empfängerbank weiterleiten. Dies bedeutet, dass für die Zahlungsempfänger die Geldeingänge noch im Laufe desselben Tages am Konto ersichtlich sein werden. | |||||||
Änderung bei Finanzämtern ab 01.01.2021 | 31.12.2020, 13:34 Uhr | ||||||
Änderung bei Finanzämtern ab 01.01.2021 Ab 01.01.2021 ändert sich bei manchen Finanzämtern durch Zusammenlegungen die IBAN. Eine Liste der betroffenen Finanzämter (inkl. der aktuellen IBAN) ist in diesem Dokument zu finden. | |||||||
Vorsicht vor vermeintlichen Kreditangeboten in sozialen Netzwerken | 23.12.2020, 10:35 Uhr | ||||||
Vorsicht vor vermeintlichen Kreditangeboten in sozialen Netzwerken Aufgrund von derzeit mehrfach auftretenden Betrugsfällen, bitten wir Sie um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Ihren Daten. | |||||||
Änderungen bei SEPA-Zahlungen von und nach Großbritannien ab 01.01.2021 | 02.12.2020, 08:14 Uhr | ||||||
Änderungen bei SEPA-Zahlungen von und nach Großbritannien ab 01.01.2021 Mit dem endgültigen Ausscheiden von Großbritannien aus der EU per 31.12.2020, verliert auch die EU-Preisverordnung (Regelung der Bepreisung von EUR-Zahlungen innerhalb der EU) für SEPA-Zahlungen von und nach Großbritannien ihre Gültigkeit. | |||||||
Wichtige Information zu Börsengängen (IPOs) in den USA | 17.09.2020, 15:53 Uhr | ||||||
Wichtige Information zu Börsengängen (IPOs) in den USA An den amerikanischen Börsen werden für IPOs ausschließlich Aufträge zugelassen, die mit einem Limit versehen sind. Bestensorders werden nicht akzeptiert, bis sich der erste Preis gebildet hat. | |||||||
Keine Käufe bei Unternehmen möglich, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden | 02.07.2020, 14:33 Uhr | ||||||
Keine Käufe bei Unternehmen möglich, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden Aus rechtlichen Gründen sind keine Kauf-Transaktionen bei Unternehmen möglich, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Verkäufe können weiter durchgeführt werden. Bsp. Wirecard AG. |