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Verbot von Crossing-Geschäften | 15.12.2025, 10:05 Uhr | ||||||
Verbot von Crossing-Geschäften Wir weisen Sie darauf hin, dass die Beauftragung und/oder Exekutierung von gegenläufigen Kauf- und Verkaufsorders bei börslichen Wertpapiergeschäften verboten ist. Näheres entnehmen Sie bitte der Wertpapier-News. | |||||||
